Unsere Diskussion zum Thema Strafrechtsfeminismus

vom 25.08.2026

Wir haben in einem öffentlichen Aktiventreffen am 04. Juni 2026 gemeinsam mit weiteren Mitgliedern die Ideen des Strafrechtsfeminismus diskutiert. Ziel war es, uns mit aktuellen Debatten und unterschiedlichen Strömungen zu befassen und uns selbst zu bilden und Positionen zu entwickeln. Die bisherige Diskussion samt dem vorausgegangenen Input wollen wir hier einmal darstellen.

Hintergrund und Begriffsklärung

Strafrechtsfeminismus bezeichnet eine feministische Strömung, die fordert, geschlechtsspezifische Gewalt – etwa „häusliche“ Gewalt, Vergewaltigung oder Stalking – stärker mit Mitteln des Strafrechts zu bekämpfen. Ausgangspunkt ist die Kritik, dass Gewalt gegen Frauen historisch lange verharmlost oder als „Privatsache“ behandelt wurde und die Idee, dass über das bürgerliche Rechtssystem die patriarchalen Strukturen bekämpft werden könnten. “Strafrechtsfeministin” ist jedoch keine Eigenbezeichnung, sondern wird i.d.R. von anderen Feministinnen zur Abgrenzung genutzt.

Zu den geführten strafrechtlichen Kämpfen der feministischen Bewegung gehören beispielsweise:

  • 15.05.1997: Bundestag beschließt, dass Vergewaltigung in der Ehe als strafrechtlicher Tatbestand geahndet wird. Nach über 25 Jahren Protest der Frauenbewegung.
  • 01.01.2002: ‚Wegweisungsgesetz‘ tritt in Kraft: Die Polizei hat nun die Möglichkeit gewalttätige Männer aus der Wohnung zu entfernen, anstatt Frauen und Kinder ins Frauenhaus zu bringen.
  • 1.8.2003: Nun kann Sicherheitsverwahrung von Sexualstraftätern nachträglich angeordnet werden.

Strafrechtsfeminist:innen fordern daher vom Staat, dass dieser konsequenter eingreifen, Täter bestrafen und Betroffene besser mit Mitteln des Strafrechts schützen soll.

Dabei geht es im Strafrechtsfeminismus oft nicht nur um härtere Strafen, sondern auch um die Anerkennung struktureller Gewaltverhältnisse. Gewalt gegen Frauen, wenn sie als Ausdruck gesellschaftlicher Machtverhältnisse verstanden wird, mussausdieserPerspektivedementsprechendauchin die Felder der Rechtsprechung,juristische Prozessführung und, vorgeschaltet, auch Kontroll-, Handlungs- und Weisungsbefugnisse seitens der Polizei einfließen, aber auch bei Fürsorgebehörden, medizinischen Einrichtungen und anderen öffentlichen Einrichtungen wie beispielsweise dem Jugendamt. Begriffe wie „Femi(ni)zid“ oder „geschlechtsspezifische Gewalt“ spielen deshalb eine wichtige Rolle im Kontext feministischer juristischer Aufarbeitung und gerichtlicher Auseinandersetzungen. Um die Deutungshoheit dieser Begriffe wird gerungen.

Ein aktuelles Beispiel für eine strafrechtsfeministische Debatte ist die Einführung der elektronischen Fußfessel bei häuslicher Gewalt. Die Idee: Täter, gegen die ein Kontakt- oder Näherungsverbot besteht, tragen ein GPS-Gerät. Nähert sich der Täter dem Opfer, werden Polizei und Betroffene sofort alarmiert. Vorbild ist das sogenannte spanische Modell. In Deutschland wurde in den letzten Jahren intensiv darüber diskutiert; 2026 beschloss der Bundestag entsprechende Regelungen im Gewaltschutzgesetz.

Was spricht dafür? Was dagegen? Warum wird darüber überhaupt debattiert?

Argumente dafür

Befürworter:innen der elektronischen Fußfessel sehen darin einen wichtigen Fortschritt im Opferschutz. Sie argumentieren, dass klassische Maßnahmen wie Kontaktverbote oft wirkungslos bleiben, weil Verstöße erst nach einer Eskalation bemerkt werden, wenn die Gewalt also schon ausgeübt wurde. Die Fußfessel verschiebt die Verantwortung stärker auf den Täter, der überwacht wird und damit weg von der Frau, die sich dann nicht verstecken muss oder der geraten wird, sich fernzuhalten.

Außerdem verweisen Befürworter:innen auf Erfahrungen aus Spanien. Im März 2025 waren dort bereits 13.000 Fußfesseln präventiv bei potenziellen Straftätern angebracht worden, die im Zusammenhang mit sexueller bzw. „häuslicher“ Gewalt aufgefallen waren. Die Fußfessel soll Frauen, die von ihrem Ex-Partner bedroht werden, schützen. Bei diesen Fällen ist keine der betroffenen Frauen getötet worden. Viele verschiedene Frauenrechtsorganisationen wie TERRE DES FEMMES sehen die Maßnahme grundsätzlich positiv – allerdings nur als Teil eines größeren Schutzkonzepts.

Kritik daran

Mehr Strafrecht bedeutet nicht automatisch mehr Sicherheit: Kritiker:innen der Maßnahme sind nicht per se gegen stärkeren Schutz vor Frauen. Sie führen jedoch an, dass die Fußfessel symbolpolitisch wirke, die Ursachen von Gewalt aber nicht löse. Viele Frauen würden trotz Kontaktverbots getötet und ein Schutz kann ex negativo nicht bewiesen werden.

Technik allein verhindert keine Auswirkungen patriarchaler Gewaltstrukturen. Es fehle an Perspektive auf das große Ganze. Anstatt Ressourcen in soziale Sicherheit, Wohnraum, Beratung oder Bildungsarbeit zu investieren, werden bestehende, patriarchal organisierte Machtapparate des Staates gestärkt. Hierzu ein Zitat aus einem Artikel von Ulla Scharfenberg: „Ganz unmittelbar helfen z.B. bezahlbarer Wohnraum, sichere Aufenthaltstitel, ein Ausbau sozialer und psychotherapeutischer Hilfs- und Beratungsangebote, gemeinwesenorientierte Bildungs- und Präventionsprogramme und ein gesellschaftlicher Diskurs über Männlichkeits- und Weiblichkeitsbilder, der misogyne Narrative zurückdrängt, binäre Geschlechtervorstellungen aufbricht und kollektive Verantwortungsübernahme als Alternativen zum repressiven Justiz- und Polizeiapparat diskutiert”.

Ein weiterer, am stärksten betonter Kritikpunkt betrifft den Ausbau staatlicher Überwachung. insbesondere sozialistische, staatskritische feministische Stimmen warnen davor, dass feministische Politik zu stark auf Polizei, Gerichte und Kontrolle setzt. Besonders kritisch wird gesehen, dass der Staat damit mehr Überwachungsbefugnisse erhält. Manche sprechen hier von einem „carceral feminism“ – also einem Feminismus, der daran mitwirkt, dass die Probleme in dem Sinne nur „weggesperrt“ werden, statt die Gründe zu lösen.

Hier tauchen Fagen danach auf, wann und ob der Staat uns eigentlich überprüfen oder überwachen darf und diese Macht über uns haben sollte. Es werden zum Beispiel Freiheits- und Grundrechte massiv verletzt und eingeschränkt, weil Personen durch die Überwachung z.B. vor einer Verurteilung schon mit Repressionen überzogen werden. So wird kritisiert, dass Maßnahmen greifen, bevor ein Strafgericht Schuld eindeutig festgestellt hat. Das hängt auch immer mit der Frage zusammen, wer eigentlich das Befugnis haben kann und sollte so etwas zu entscheiden – sind z.B. Familiengerichte dazu in der Lage?

Überdies gibt es die Kritik, dass hier vor allem ein Bestrafungbedürfnis erfüllt wird – etwas was in Zeiten zunehmenden Rechtsrucks und weltweit autoritären Allmachtsphantasien schnell zu einem großen Problem werden kann; man bedenke beispielsweise rassistische Hetzjagden gegen migrantische Männer, denen zugeschrieben wird z.B. „weiße Frauen“ sexuell anzugreifen und im Zuge dessen vor allem racial-profiling betrieben wird / explizit eher nicht-weiße Männer verdächtigt, gefangen genommen und eingeknastet werden; damit in Verbindung steht insgesamt eine Kritik daran, dass staatliche Verfolgungsbehörden bereits jetzt unproportional oft marginalisierte Personen ins Visier nehmen und sich das noch mehr verschärft, wenn noch mehr Spielraum geschaffen würden.

Viele Betroffene meiden aus ganz unterschiedlichen Gründen den Gang zu staatlichen Behörden. Wenn sie das nicht tun, bleibt ihnen eigentlich keine Möglichkeit, Täter zur Rechenschaft zu ziehen oder sich langfristig vor ihnen zu schützen. Ein höheres Strafmaß oder mehr Strafmöglichkeiten allein hilft da nur sehr begrenzt weiter, während sie insgesamt für mehr Kontroll- und Überwachungsmöglichkeiten sorgen, die erfahrungsgemäß gegen migrantisierte Frauen und andere marginalisierte Menschen eingesetzt werden.

Welche Gegenvorschläge zu strafrechtsfeministischen Ansätzen gibt es?

Es gibt insbesondere aus antirassistischen, feministischen und abolitionistischen Kreisen Konzepte, die versuchen genau diese Kritik aufzugreifen und einen Umgang, in dem Fall mit männlicher Täterschaft, zu entwickeln, die bei der sogenannten kollektiven Verantwortungsübernahme ansetzen – das findet man meist unter dem Begriff Transformative Justice. Transformative Justice (transformative Gerechtigkeit) ist ein Ansatz zum Umgang mit Gewalt und Konflikten, der nicht auf Bestrafung durch Polizei, Gerichte oder Gefängnisse setzt. Stattdessen soll die entstandene Gewalt aufgearbeitet, Verantwortung übernommen und die Ursachen der Gewalt verändert werden. Ziel ist nicht nur die Wiedergutmachung eines einzelnen Vorfalls, sondern auch die Veränderung der sozialen Bedingungen, die Gewalt ermöglichen. Community Accountability (kollektive Verantwortungs-übernahme) ist ein zentrales Element davon. Dabei übernimmt das soziale Umfeld – etwa Freund:innen, Familie, eine Gruppe oder Gemeinschaft – gemeinsam Verantwortung. Die Community unterstützt die betroffene Person, fordert von der gewaltausübenden Person Verantwortungs-übernahme und arbeitet daran, Strukturen und Verhaltensweisen zu verändern, damit ähnliche Gewalt künftig verhindert wird.

Diskussion innerhalb der Lila Hilfe

Eine eindeutige Positionierung zur Fußfessel als prominentes aktuelles Beispiel für eine strafrechtsfeministische Errungenschaft fiel uns während der Diskussion schwer. Wir stellen auf Basis der bisherigen Debatten ebenfalls im Konsens fest, dass die Fußfesselbeispielsweise als Mittel sinnvoll sein kann, um Distanz zwischen Täter und Opfer sicherzustellen. Ein Argument, das wir neu einführen, ist, dass das Recht, hier das Strafrecht, auch eine gesellschaftliche Normierungsfunktion hat. Das Gesetz ist nicht nur Ausdruck unserer Gesellschaft, sondern steht in Wechselwirkung dazu, wie wir zusammenleben und was wir für Normal halten. In diesem Fall setzt und rahmt es die gesellschaftliche Norm, dass Gewalt gegen Frauen gesellschaftlich-moralisch verurteilt wird. Darüber können - im Idealfall - Gleichberechtigungsnormen gestärkt und mehr Bewusstsein für Gewalt gegen Frauen geschaffen werden. Ganz analog zur rechtlichen Verurteilung von Vergewaltigungen in der Ehe.

Ein Problem sehen wir dann, wenn der Eindruck aufkommt, wir hätten mit einem neuen Gesetz oder einer neuen Verschärfung der staatlichen Zugriffe auf das Leben von Tätern das Ziel oder ein Zwischenziel erreicht, auf dem wir uns ausruhen können.

Dem ist nicht so. Das, wofür wir als feministische Bewegung kämpfen müssen, wie eine Aktive in der Diskussion argumentiert, ist nicht mehr staatliche Kontrolle, sondern die Befreiung der Frau von diesem patriarchalen Staat. Der Staat und seine Organe sind inhärent patriarchal geprägt. Und wenn solche Gesetze dazu führen, dass wir in unseren Kämpfen befriedet werden, weil der Eindruck entsteht, dass ja „schon so viel“ in Sachen Opferschutz erreicht wurde, nur weil Täter stärker bestraft werden, dann verlieren wir an Schlagkraft. Trotzdessen benennt die Mitstreiterin die moralische Normierungsfunktion und erkennt an, dass es eine eingeschränkte Funktion hat, wenn bestimmte Regelungen rechtlich festgeschrieben sind und Frauen dadurch geschützt werden können.

Es stellte sich in der Diskussion außerdem für uns die Frage, wer eigentlich die Frauen sind, die die Mittel und Kapazitäten haben, Rechtsstreits einzugehen und überhaupt für die Bestrafung der Männer einzustehen. Genau diejenigen Frauen, die durchs Raster fallen, sind oftmals diejenigen, die sich beispielsweise bei der Lila Hilfe melden, um Unterstützung zu erhalten: geflüchtete, verschleppte, arme und marginalisierte Frauen. Andererseits, führt ein Mitglied in der Diskussion an, ist etwas, das nur für einige und nicht sofort für alle Unterstützung bringt, nicht automatisch ein Grund, es abzuschaffen oder gar nicht erst einzuführen.

Insgesamt schätzen wir an der Fußfessel, dass einzelnen Individuen potentiell mehr Bewegungsfreiraum und eine Reduktion ihrer Angst vor beispielsweisedem Auflauern des Täters ermöglicht wird und somit auch eine Wiederherstellung von Selbstwirksamkeit erreicht werden kann. Zuletzt sagt ein Mitglied: Wenn durch die elektronische Fußfessel auch nur eine Frau vor dem Tode bewahrt werden kann, oder sie ihre verlorene Bewegungsfreiheit wiedererlangt, ist das ein großer Gewinn, den wir nicht ignorieren können.

Die Fußfessel hat ihr Vorbild in der spanischen Gesetzgebung, die in den letzten Jahrzehnten immer mehr Gesetze zum Gewaltschutz für Frauen etabliert hat. Die Behörden in Spanien sind in dieser Hinsicht besser ausgebildet als in Deutschland, das zeigt sich auch in unseren persönlichen Erfahrungen. Zugleich arbeiten in der Polizei in Spanien sehr viel mehr Männer als Frauen, sodass wir nicht davon ausgehen können, dass es einer grundsätzlich im Kontakt mit Ordnungsbehörden an dem einen oder anderen Ort besser ergeht. Der Kontakt mit polizeilichen Strukturen ist und bleibt ein erhebliches Risiko, das Frauen eingehen, wenn sie Gewalttäter anzeigen wollen.

Über die Fußfessel hinaus werden auch Maßnahmen gefordert, deren Wirkung deutlich fragwürdiger ist als die der Fußfessel: So wurde etwa im Zuge des Falles von Collien Fernandes prominent die Einführung einer Klarnamenpflicht im Internet gefordert. Einer Forderung, die seit langem bekannt ist aus Kreisen der CDU/CSU, mittlerweile auch der Grünen, um gegen Gewalt im Internet vorzugehen - ursprünglich aber staatskritische Stimmen zum Schweigen bringen sollte.

Für uns als linke Feministinnen kommt damit ein weiterer zentraler Punkt auf: Ein Aufblasen des Rechtsstaats, eine Erweiterung des Gewaltmonopols des Staates zur Freiheitseinschränkung Einzelner ist etwas, was uns ebenfalls bedroht. Angesichts der aktuellen politischen Lage und der unermüdlichen Erstarkung reaktionärer Kräfte innerhalb des Staates müssen wir zwangsläufig davon ausgehen, dass jede Kompetenzerweiterung dieses Staates uns eines Tages auf die Füße fallen wird. Wenn sich Einschränkungen wie die elektronische Fußfessel auf andere Bereiche übertragen, sind wir möglicherweise diejenigen, die von solchen Regelungen getroffen werden.

Zuletzt sind wir nicht gegen die Bestrafung von gewalttätigen Männern, aber nicht durch einen Staat, der sich bei jeder sich bietenden Gelegenheit ohnehin gegen uns wendet. Wir wollen unseren Kampf selbst organisieren. Wo ist eigentlich der im Internet oft angerufene feministische Schlägerinnentrupp, der kommt, wenn eine bedroht wird? Es gibt ihn (noch) nicht...